Untersuchung der Auswirkungen Ihres Vorhabens auf das planungsrelevante Artenspektrum (Flora und Fauna)
Planung von Maßnahmen, um das Auslösen von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) zu vermeiden, inkl. CEF-Maßnahmen (Maßnahmen zur
Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität)